Trading Software Bitcoin-up: BaFin ermittelt gegen den Betreiber der Webseite btc-revolution.cc/code-de/

Redakteur TB
Dienstag, 11.05.2021

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Anbieter der Trading Software Bitcoinup, angeboten über die anonym registrierte Webseite btc-revolution.cc/code-de/, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Die Betreiber unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin.

Der Inhalt der Webseiten rechtfertigt die Annahme, dass der Betreiber unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.

Anwälte, die helfen können



BEMK Rechtsanwälte
Blazek Ellerbrock Malar Kronsbein PartGmbB
RA Marc Ellerbrock
Florianweg 1
88677 Markdorf
Telefon: +49 7544 93 491-0
Telefax: +49 7544 93 491-10
E-Mail: m.ellerbrock@rae-bemk.de


Rechtsanwalt Jens Reime
Innere Lauenstraße 2
Eingang Heringstraße
02625 Bautzen
Telefon: +49 3591 2996133
Telefax: +49 3591 2996144
E-Mail: info@rechtsanwalt-reime.de


Resch Rechtsanwälte
Anlegerschutz seit 1986
Berlin ++ München ++ Wien
Ernst Reuter Platz 8
10587 Berlin
Telefon: +49 30 88 59 77 0
E-Mail: mail@resch-rechtsanwaelte.de