The Trader (robotrader-app.co) ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Redakteur TB
Samstag, 11.08.2018

Die BaFin weist darauf hin, dass sie weder „The Trader“ noch Herrn Christian Vogel eine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften erteilt hat. Weder das Unternehmen noch Herr Vogel stehen unter ihrer Aufsicht.

Das Unternehmen „The Trader“ bietet unter der anonym registrierten Domain robotraderapp.co eine App „für einen intelligenten, schnellen und sicheren Onlinehandel auf Finanzmärkten“ an. Über die App gelieferte Handelssignale seien „zu 100 % genau und verifiziert“. Die App sei „100% DEUTSCH QUALITÄT“. Mit ihr könnten „gewöhnliche Leute damit beginnen“, „Tausende von Euro pro Monat zu verdienen“. Das Unternehmen gibt ein Büro in Prag, Tschechien, und Herrn Vogel als Vertretungsberechtigen an.

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