Handelsplattform goldstein-invest.com: BaFin ermittelt gegen die Goldstein Invest Ltd.

Redakteur TB
Dienstag, 17.08.2021

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Goldstein Invest Ltd., Marshallinseln, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Inhalte der von Goldstein Invest Ltd. betriebenen Webseite goldstein-invest.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.

Kommentar:

Hiervor warnt Rechtsanwalt Marc Ellerbrock aktuell. Marc Ellerbrock ist Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht und spezialisiert auf die Rückholung von Geldern aus dem Glücksspielbereich und Tradingbereich.

https://online-casino-geld-zurueckholen.de/

Anwälte, die helfen können



BEMK Rechtsanwälte
Blazek Ellerbrock Malar Kronsbein PartGmbB
RA Marc Ellerbrock
Florianweg 1
88677 Markdorf
Telefon: +49 7544 93 491-0
Telefax: +49 7544 93 491-10
E-Mail: m.ellerbrock@rae-bemk.de


Rechtsanwalt Jens Reime
Innere Lauenstraße 2
Eingang Heringstraße
02625 Bautzen
Telefon: +49 3591 2996133
Telefax: +49 3591 2996144
E-Mail: info@rechtsanwalt-reime.de


Resch Rechtsanwälte
Anlegerschutz seit 1986
Berlin ++ München ++ Wien
Ernst Reuter Platz 8
10587 Berlin
Telefon: +49 30 88 59 77 0
E-Mail: mail@resch-rechtsanwaelte.de