GLSSTOCKS ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Redakteur TB
Freitag, 11.08.2017

Die GLSSTOCKS bietet auf ihrer Website Interessenten an, Handelskonten zu eröffnen um mit Devisen und Derivaten – nämlich Differenzkontrakten – zu handeln bzw. zu „traden“.

Das Unternehmen hat keine zustellungsfähige Adresse im Inland. Die auf der Website im Impressum angegebene Adresse in Frankfurt am Main und die zur Kontaktaufnahme angegebene Rufnummer existieren nicht.

Die BaFin kann danach nicht ausschließen, dass das Unternehmen Bankgeschäfte betreibt bzw. Finanzdienstleistungen erbringt, die einer Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG) bedürfen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt vorsorglich klar, dass sie der GLSSTOCKS keine Erlaubnis gemäß § 32 KWG zum Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften erteilt hat. Ein Unternehmen dieses Namens steht bislang nicht unter der Aufsicht der BaFin.

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