Beachtung! Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss von Geschäften mit:
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Grundlage dieser Veröffentlichung ist § 4 Abs. 1 lit. 7 Bankwesengesetz (BWG) und wurde am 24.09.2021 auch im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ veröffentlicht.