Cryp Trade Capital Ltd.: BaFin untersagt unerlaubt betriebenes Bankgeschäft und ordnet Abwicklung an

Redakteur TB
Freitag, 11.08.2017

Am 4. April 2017 hat die BaFin der Cryp Trade Capital Ltd., Alicante/Spanien, das unerlaubt betriebene Bankgeschäft in Deutschland untersagt und deren unverzügliche Abwicklung angeordnet.

Cryp Trade Capital Ltd. betreibt die Handelsplattform www.cryp.trade, auf der Bitcoins und andere Instrumente gehandelt werden, die als Rechnungseinheit im Sinne von § 1 Absatz 11 Satz 1 Nr. 7 Kreditwesengesetz (KWG) und damit auch allgemein als Finanzinstrumente im Sinne des KWG zu qualifizieren sind. Die Plattform wendet sich auch an Kunden in Deutschland. Da der Betreiber die Rechnungseinheiten im eigenen Namen, aber auf Rechnung der Kunden ankauft und verkauft, ist das Geschäft als Finanzkommissionsgeschäft und damit als Bankgeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 4 KWG einzustufen. Diese Art von Dienstleistung steht in Deutschland unter Erlaubnisvorhalt nach § 32 Absatz 1 KWG. Die erforderliche Erlaubnis hat Cryp Trade Capital Ltd. als Betreiber nicht.

Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar.

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