CNMV GIBT WARNUNG AN DIE ÖFFENTLICHKEIT AUS
NICHT REGISTRIERTE FIRMA
Gemäß Artikel 17 Absatz 2 des Wertpapiermarktgesetzes (Neufassung genehmigt durch
Königliches Gesetzesdekret 4/2015 vom 23. Oktober), der Comisión Nacional del Mercado de Valores
(National Securities Market Commission) warnt:
LONG CREEK PARTNER LTD
ist nicht berechtigt, die in Artikel 140 der spanischen Wertpapiermärkte beschriebenen Anlagedienstleistungen zu erbringen
Act, die Anlageberatung beinhalten, oder um die in Artikel 141 (a), (b), (d), (f) aufgeführten Nebendienstleistungen zu erbringen
(g) des genannten Gesetzes in Bezug auf die in Artikel 2 des genannten Gesetzes genannten Finanzinstrumente, einschließlich für solche
Zwecke, Devisentransaktionen.
Wenden Sie sich bei Fragen bitte an die Hotline der Comisión Nacional del Mercado de Valores
900 535 015 oder besuchen Sie die Website von CNMV (www.cnmv.es).
20. Dezember 2021