Die AMF wurde von Air Next kontaktiert, um ein Visum für das geplante ICO zu erhalten. Die Initiatoren des Projekts reichten bei der AMF Dokumente ein, von denen einige der Fälschung verdächtigt werden.
Die AMF weist darauf hin, dass weder für das von der Firma Air Next durchgeführte ICO noch für andere von dieser Firma durchgeführte Token-Angebote ein Visum ausgestellt wurde. Dieses ICO profitiert nicht von den gesetzlichen Garantien, die mit der AMF-Zulassung verbunden sind. Dieses Angebot wurde angeblich in Frankreich unter Verstoß gegen Artikel L. 341-10, 6° des Währungs- und Finanzgesetzbuchs direkt an die Öffentlichkeit vermarktet, der strafrechtlich verfolgt wird.
Gemäß Artikel 40 der Strafprozessordnung und Artikel 621-20-1 des Währungs- und Finanzgesetzbuchs übermittelt die AMF der Pariser Staatsanwaltschaft die ihr vorliegenden Informationen über Air Next und deren Website airnext.io/.
Die AMF fordert Investoren, die angesprochen werden können (per Telefon, Mail, soziale Netzwerke, Instant Messaging usw.), dringend auf, in dieses Projekt zu investieren, wachsam zu sein und diese Aufforderungen nicht an Dritte weiterzugeben.